Mit unseren Qualifikationen als Rechtsanwälte, Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht u. Medizinrecht können und dürfen wir Sie über steuerliche Fragestellungen hinaus beraten.
Wir begleiten Sie bei der Lösung
komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte und unterstützen Sie ggf. auch bei der Einbeziehung externer Spezialisten. Ihren Bedarf entwickeln wir im gemeinsamen Gespräch.
Wir stimmen
Ihre Ziele unter Berücksichtigung der
zivilrechtlichen / gesellschaftsrechtlichen u. familienrechtlichen Rahmenbedingungen mit den Vorgaben des Steuerrechts ab. Diese ganzheitliche Betrachtung spielt für die Frage nach der "besten" steuerrechtlichen Entscheidung oft die maßgebliche Rolle.
Wir beraten Sie auch zu
- Einzelfragen des Medizinrechts für Leistungserbringer, z.B. Vertragsgestaltung der Verträge in der Arztpraxis, Unterstützung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen bzw. Honorarregressen
- Arbeitsrecht, insbesondere Gestaltung der Verträge